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   LSG Sachsen, 07.05.2020 - L 8 AY 4/14   

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LSG Sachsen, 07.05.2020 - L 8 AY 4/14 (https://dejure.org/2020,18910)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 07.05.2020 - L 8 AY 4/14 (https://dejure.org/2020,18910)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 07. Mai 2020 - L 8 AY 4/14 (https://dejure.org/2020,18910)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.05.2020 - L 8 AY 4/14
    Soweit aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012 (Az.: 1 BvL 10/10 u.a.) rückwirkend höhere Leistungen ab dem 1. Januar 2011 zu gewähren seien, wirke sich dies nicht auf die Klägerin aus, da diese höhere Leistungen für 2006/2007 geltend gemacht habe.

    Mit Urteil vom 18. Juli 2012 (Az.: 1 BvL 10/10 u.a.) hat das BVerfG zum Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum ausgeführt, dass dieses deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gleichermaßen zusteht.

    Eine Differenzierung ist nur insofern möglich, als deren Bedarf von dem anderer Bedürftiger signifikant abweicht und die folgerichtig und transparent anhand des tatsächlichen Bedarfs belegt werden kann (BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10 u.a. - juris Rn. 73).

    Auch hier kommt dem Gesetzgeber ein Gestaltungsspielraum zu, der die Beurteilung der tatsächlichen Verhältnisse dieser Personengruppe wie auch die wertende Einschätzung ihres notwendigen Bedarfs umfasst, aber nicht davon entbindet, das Existenzminimum hinsichtlich der konkreten Bedarfe zeit- und realitätsgerecht zu bestimmen (BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10 u.a. - juris Rn. 74).

    Für diese Fälle ist ein zeitnaher, an den Gründen des unterschiedlichen Bedarfs orientierter Übergang von den existenzsichernden Leistungen für Kurzaufenthalte zu den Normalfällen im Gesetz vorzusehen (BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10 u.a. - juris Rn. 75, 76).

    Das BVerfG geht demgegenüber davon aus, dass migrationspolitische Erwägungen von vornherein kein Absenken des Leistungsstandards unter das physische und soziokulturelle Existenzminimum rechtfertigen, da die Menschenwürde migrationspolitisch nicht zu relativieren sei (Urteil vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10 u.a. - juris Rn. 95).

    Zwar hat das BVerfG entschieden, dass Hilfebedürftige für Leistungszeiträume vor 2011 nicht deshalb höhere Leistungen erhalten, weil die gesetzlichen Vorschriften über die Höhe der Grundleistungen mit dem Grundgesetz unvereinbar gewesen sind (vgl. Urteil vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10 u.a. - juris Rn. 113).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2012 - L 20 AY 48/08

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.05.2020 - L 8 AY 4/14
    Dieses Erfordernis gelte auch für die Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG (Bezug auf LSG Nordrhein-Westfalen vom 27. Februar 2012 - L 20 AY 48/08).

    Deshalb erscheint es problematisch, wenn das LSG Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 27. Februar 2012 (Az.: L 20 AY 48/08 - juris Rn. 61) unter Hinweis auf die BT-Drucks. 12/4451 (Seite 7) gleichwohl davon ausgeht, dass § 25 Abs. 5 AufenthG gerade kein verfestigtes Aufenthaltsrecht begründe.

    Ob der Gesetzgeber zahlreiche Gelegenheiten ausgelassen haben könnte, den § 1 Abs. 1 Nr. 3 AsylbLG zu ändern (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. Februar 2012 - L 20 AY 48/08 - juris Rn. 61), dürfte dabei nicht ausschlaggebend sein.

    Auch wenn der erkennende Senat die Einschätzung teilt, wonach die Rechtsprechung nicht dazu berufen ist, die rechtspolitische Sinnhaftigkeit der ausländerrechtlichen Konzeption zu beurteilen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. Februar 2012 - L 20 AY 48/08 - juris Rn. 63) kann es im Hinblick auf die verfassungsrechtlich notwendige Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nur auf die tatsächliche Verweildauer des Ausländers im Bundesgebiet und ihre rechtliche Bewertung ankommen (ausgenommen die Fälle, in denen der Ausländer seine Aufenthaltsdauer rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst hat und andere Faktoren - wie die Personensorge für ein deutsches Kind - keine andere Beurteilung gebieten).

  • BSG, 26.06.2013 - B 7 AY 6/11 R

    Asylbewerberleistung - Grundleistung oder Analogleistung - Einkommenseinsatz -

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.05.2020 - L 8 AY 4/14
    Richtige Klageart ist damit die kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage gemäß § 54 Abs. 1, Abs. 4 und § 56 SGG (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 26. Juni 2013 - B 7 AY 6/11 R - juris Rn. 11 = BSGE 114, 11; Urteil vom 17. Februar 2005 - B 13 RJ 31/04 R - SozR 4-2600 § 43 Nr. 3).

    Diese ist auf ein Grundurteil gerichtet, was nach § 130 Abs. 1 Satz SGG zulässig ist sowie der Beschleunigung des Verfahrens und der Entlastung des Gerichts von den notwendigen Feststellungen über die Höhe des Anspruchs dient, die die Beklagte besser treffen kann (BSG, Urteil vom 26. Juni 2012 - B 7 AY 6/11 R - juris Rn. 11; Urteil vom 1. Dezember 1960 - 5 RKn 69/59 - juris Rn. 14 = BSGE 13, 178 ff).

    Dabei genügt es, wenn die Gewährung (höherer) existenzsichernder Leistungen geltend gemacht wird (BSG, Urteil vom 26. Juni 2013 - B 7 AY 6/11 R - juris Rn. 11).

    Dabei kann der Zeitraum des Leistungsvorbezugs nicht als reine Warte- oder Anwartschaftszeit ohne oder mit dem Bezug anderer Leistungen erfüllt werden (BSG, Urteil vom 26. Juni 2013 - B 7 AY 6/11 R - juris Rn. 13; Urteil vom 17. Juni 2008 - B 8/9b AY 1/07 R - BSGE 101, 49).

  • BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16

    Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.05.2020 - L 8 AY 4/14
    Diese Verpflichtung zur Sicherung des Existenzminimums ist auch durch die Erreichung anderweitiger Ziele nicht zu relativieren (BVerfG, Urteil vom 5. November 2019 - 1 BvL 7/16 - juris Rn. 120).

    Der Gesetzgeber kann auch weder für einen internen Ausgleich noch zur Rechtfertigung einer Leistungsminderung auf die Summen verweisen, die in der pauschalen Berechnung der Grundsicherungsleistungen für die soziokulturellen Bedarfe veranschlagt werden, denn die physische und soziokulturelle Existenz werden durch Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG einheitlich geschützt (BVerfG, Urteil vom 5. November 2019 - 1 BvL 7/16 - juris Rn. 119).

    Wenn einem Menschen die zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins notwendigen materiellen Mittel fehlen, weil er sie weder aus eigener Erwerbstätigkeit noch aus eigenem Vermögen noch durch Zuwendungen Dritter erhalten kann, ist der Staat im Rahmen seines Auftrags zum Schutz der Menschenwürde und in Ausfüllung seines sozialstaatlichen Gestaltungsauftrags verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die materiellen Voraussetzungen für dieses menschenwürdige Dasein zur Verfügung stehen (BVerfG, Urteil vom 5. November 2019 - 1 BvL 7/16 - juris Rn. 120).

  • BSG, 02.12.2014 - B 14 AS 8/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anwendung des Leistungsausschlusses für

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.05.2020 - L 8 AY 4/14
    Nach der Ansicht des BSG haben die Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG ebenso wie die weiteren humanitären Aufenthaltstitel im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 3 AsylbLG a.F. statusbegründende Wirkung für die Zuordnung zum Existenzsicherungssystem des AsylbLG und damit für den Leistungsausschluss nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bzw. dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) in dem Sinne, dass den Sozialleistungsträgern eine eigenständige Prüfung der materiellen aufenthaltsrechtlichen Lage verwehrt ist (vgl. Urteil vom 2. Dezember 2014 - B 14 AS 8/13 R - juris Rn. 10).

    Vielmehr bedient sich der Gesetzgeber mit dieser Wortwahl der im Sozialrecht verbreiteten Regelungsmethode, dem Besitz der jeweiligen Erlaubnis oder Entscheidung Tatbestandswirkung für den betreffenden Sozialleistungsanspruch derart beizumessen, dass er für Behörden und auch Gerichte ohne Rücksicht auf die materielle Richtigkeit bindende Wirkung entfaltet (BSG, Urteil vom 2. Dezember 2014 - B 14 AS 8/13 R - juris Rn. 12; vgl. dazu auch BSG, Urteil vom 27. Februar 2019 - B 7 AY 1/17 R - SGb 2020, 53, 57 [Rn. 26]).

    Schon dies verbiete ungeachtet weiterer Fragen allgemeiner Art die Annahme, dass die Leistungsträger zur Überprüfung und gegebenenfalls Nichtbeachtung dieser aufenthaltsrechtlichen Statusentscheidungen befugt sein könnten (BSG, Urteil vom 2. Dezember 2014 - B 14 AS 8/13 R - juris Rn. 13).

  • BSG, 13.11.2008 - B 14 AS 24/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.05.2020 - L 8 AY 4/14
    Bei diesem Personenkreis lässt sich jedenfalls nicht ohne Weiteres davon sprechen, dass der Sache nach kein verfestigtes Aufenthaltsrecht bestünde - auch wenn die gesetzgeberische Konzeption darauf abzielte (vgl. dazu BSG, Urteil vom 13. November 2008 - B 14 AS 24/07 R - juris Rn. 28).

    Demgemäß sollten für Ausländer weder Anreize für die Einreise noch solche für ein Verbleiben in der Bundesrepublik Deutschland geschaffen werden (BSG, Urteil vom 13. November 2008 - B 14 AS 24/07 R - juris Rn. 31).

    Die mit Blick auf das Menschenrecht aus Art. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG lang andauernde Unterdeckung des menschenwürdigen Existenzminimums wurde nach der während des streitgegenständlichen Zeitraums erforderlichen Vorbezugszeit von Leistungen nach § 3 AsylbLG über 36 Monate bzw. 48 Monate auch nicht in jedem Fall dadurch gemildert, die sogenannten "Analogleistungen" nach § 2 Abs. 1 AsylbLG beziehen zu können (vgl. dazu BSG, Urteil vom 13. November 2008 - B 14 AS 24/07 R - juris Rn. 29).

  • BSG, 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.05.2020 - L 8 AY 4/14
    Die Anhebung der Vorbezugszeit auf vier Jahre war verfassungsgemäß (BSG, Urteil vom 17. Juni 2008 - B 8/9b AY 1/07 R - BSGE 101, 49).

    Dabei kann der Zeitraum des Leistungsvorbezugs nicht als reine Warte- oder Anwartschaftszeit ohne oder mit dem Bezug anderer Leistungen erfüllt werden (BSG, Urteil vom 26. Juni 2013 - B 7 AY 6/11 R - juris Rn. 13; Urteil vom 17. Juni 2008 - B 8/9b AY 1/07 R - BSGE 101, 49).

    Es handelt sich um ein anspruchsausschließendes (rechtshinderndes) Tatbestandsmerkmal (BSG, Urteil vom 17. Juni 2008 - B 8/9b AY 1/07 R; Cantzler, AsylbLG, 2019, § 2 Rn. 28).

  • BSG, 04.04.2017 - B 4 AS 6/16 R

    Arbeitslosengeld II - Zugunstenverfahren - Überprüfungsantrag nach dem

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.05.2020 - L 8 AY 4/14
    Soweit ersichtlich, haben die für das Sozialhilfe- und Asylbewerberleistungsrecht zuständigen Senate des BSG an dieser Auffassung festgehalten, ohne den Überlegungen des 4. Senats im Urteil vom 4. April 2017 (Az.: B 4 AS 6/16 R) näher zu treten.

    Dieser geht unter Bezugnahme auf das zitierte Urteil des 4. Senats des BSG (Urteil vom 4. April 2017 - B 4 AS 6/16 R) davon aus, dass der nähere Vortrag zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der Klägerin seit seiner Ausreise entbehrlich sei.

  • BSG, 09.06.2011 - B 8 AY 1/10 R

    Asylbewerberleistung - Zugunstenverfahren - Nachzahlung von Analogleistungen gem

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.05.2020 - L 8 AY 4/14
    Anzumerken ist diesbezüglich, dass das BSG bei der Erfüllung der Vorbezugszeit im Falle der Gewährung von Analogleistungen davon ausgeht, dass eine "gewisse Verfestigung" des Aufenthalts eingetreten sei (Urteil vom 9. Juni 2011 - B 8 AY 1/10 R - juris Rn. 16) und annimmt, dass das AsylbLG die Konzeption der nur begrenzten Integration verfolge.

    Ist die Bedürftigkeit nur temporär oder auf Dauer entfallen, scheidet eine Nachzahlung in der Regel aus (BSG, Urteil vom 9. Juni 2011 - B 8 AY 1/10 R - juris Rn. 20).

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.05.2020 - L 8 AY 4/14
    Das gefundene Ergebnis bedarf einer fortwährenden Überprüfung und Weiterentwicklung, insbesondere, wenn Festbeträge vorgesehen sind (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Urteil vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 u.a. - juris Rn. 139, 140).
  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

  • BSG, 27.02.2019 - B 7 AY 1/17 R

    Anspruch auf Asylbewerberleistungen

  • OVG Sachsen, 02.10.2009 - 3 B 482/09

    Abschiebung; Vaterschaftsanerkennung; Anfechtung

  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvR 2515/95

    Erziehungsgeld an Ausländer

  • BSG, 20.12.2012 - B 7 AY 1/11 R

    Asylbewerberleistung - Anspruch auf Geldleistungen zur Pflege - Ausschluss von

  • BSG, 17.02.2005 - B 13 RJ 31/04 R

    Anfechtungs- und Leistungsklage - Rente wegen Erwerbsminderung - Rechtsänderung -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2019 - L 20 AY 15/19

    Ausschluss von EU-Ausländern aus dem Anwendungsbereich des AsylbLG

  • SG Aachen, 18.06.2008 - S 19 AY 5/08

    Versagung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) aufgrund

  • BSG, 01.12.1960 - 5 RKn 69/59
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